
Neue Regeln gegen Textilverschwendung
Seit 19. Juli dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung, Schuhe und Bekleidungszubehör nicht mehr vernichten. Die Ökodesign-Verordnung verpflichtet sie stattdessen dazu, die Produkte weiterzuverkaufen, zu spenden, wiederzuverwenden oder zu recyceln. Ausnahmen gelten unter anderem für beschädigte, verschmutzte oder gefährliche Waren. Für mittelgroße Unternehmen greifen die Vorgaben ab 2030, kleinere Betriebe sind ausgenommen.
Mit der Regelung will die EU die wachsenden Mengen an Textilabfällen eindämmen und die Auswirkungen von Fast Fashion begrenzen. Nach Schätzungen der EU-Kommission werden jedes Jahr vier bis neun Prozent der unverkauften Neuware vernichtet. Ab 2028 sollen Hersteller*innen außerdem die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Textilien mittragen.
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